Die Tiefengeothermie befindet sich in vielen Bereichen in einem frühen Entwicklungsstadium und kann darum die notwendigen Investitionen noch nicht im freien Markt generieren. Um ihre Weiterentwicklung zu beschleunigen, ist eine gezielte Unterstützung durch den Bund und die Kantone unabdingbar.
Öffentliche Fördermassnahmen werden auch in Zukunft notwendig sein, um das Potenzial der Geothermie zu entfalten. Das Investitionsrisiko wird noch länger in vielen Projekten für privatwirtschaftliche Akteure zu hoch sein.
Aktuell bietet der Bund eine Geothermiegarantie für geothermische Stromprojekte an. Bei dieser können im Rahmen einer Risikogarantie bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten übernommen werden, falls die Suche nach einem geeigneten geothermischen Reservoir fehlschlägt. Weiter können Pilot- und Demonstrationsprojekte vom Bundesamt für Energie gefördert werden. Für die geothermische Stromproduktion steht zudem eine Einspeisevergütung zur Verfügung.
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurden weitere Fördermassnahmen beschlossen. Dazu gehören Erkundungsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für Projekte, die auf die Stromerzeugung zielen. Ein solcher wurde im September 2019 für das Projekt in Haute-Sorne gesprochen. Bis zu 50 Millionen Franken werden hierfür bereitgestellt. Neu werden seit 2018 auch Wärmeprojekte mit Erkundungsbeiträgen von bis zu 60 Prozent gefördert.
Mit dem absehbaren Übergang von petrothermalen Pilotprojekten zu ersten produktiven Anlagen wird auch die öffentliche Unterstützung angepasst werden müssen. Anstelle von Garantien und Erkundungsbeiträgen werden dann Anschubfinanzierungen und Beteiligungen durch die Kantone eine optimale Wirkung erzielen. Da solche Tiefengeothermieanlagen in Zukunft wichtige Pfeiler der Energieinfrastruktur sein werden, ist – analog zur Bahn- und Strasseninfrastruktur – eine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand folgerichtig.