Derzeit stammen etwa 30 Prozent des in der Schweiz verbrauchten Stroms aus Atomenergie. Dieser Anteil soll – gemäss den Zielen der Energiestrategie 2050 – mit Strom aus erneuerbaren Quellen ersetzt werden. Allerdings sind damit neue Risiken verbunden: Strom aus Solarkraftwerken oder von Windturbinen kann unstet fliessen und die Öffentlichkeit kann den Ausbau gefährden, etwa wenn sie sich gegen den Bau von Stromleitungen oder Windturbinen stellt. In diesem Forschungsprojekt wollten die Forschenden eruieren, wie viel erneuerbare Energie die Schweiz anstreben soll und woher diese kommen soll. Mit solchen Erkenntnissen sollen Entscheidungsträger unterstützt werden. Dazu analysierten die Forschenden die erwähnten Risiken bei den vier aussichtsreichsten Optionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien: Windenergie aus der Schweiz, Solarenergie von Schweizer Hausdächern und Solarfarmen, Offshore-Windanlagen in der Nordsee und Solarwärmekraftwerke in Nordafrika.
Die Analyse zeigt, dass die Schweiz von Atomstrom auf erneuerbare Energien umsteigen kann, ohne dass die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Für die Experten ist klar: Der Umstieg von Atomenergie auf Erneuerbare ist möglich, auch ohne Gaskraftwerke als Lückenfüller. Der Verzicht auf Gas macht den Umstieg sogar billiger – vorausgesetzt die Stromgestehungskosten von Wind- und Sonnenenergie bleiben so tief, wie sie in Lieferverträgen im Jahr 2017 festgesetzt wurden. Allerdings sollte sich das Land nicht ausschliesslich auf Photovoltaik (PV) abstützen. Denn im Winter, wenn die Sonne nur schwach scheint, ist auch der Ertrag aus der Wasserkraft, welche für steten Stromfluss sorgen sollte, reduziert. Dies, weil eine grosse Menge Wasser in Form von Schnee gebunden ist und nicht auf die Turbinen fliessen kann. Sinnvoll ist deshalb, auch Offshore-Windstrom aus nördlichen Ländern zu importieren, denn diese Quelle ist insbesondere im Winter ergiebig. Weil damit allerdings die Importe steigen, ist es wichtig, dass mehrere parallele Übertragungswege vorhanden sind – für den Fall, dass einer davon ausfällt.